AGB

Allgemeines

Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der Tanzschule Srutek, Bleicherstr. 8a, 66 482 Zweibrücken und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) geschlossenen Verträge, die schriftlich oder über ein Online-Anmeldeformular der Tanzschule (nachfolgend: Tanzschule) abgeschlossen werden. Grundsätzlich dürfen keine eigenen Speisen oder Getränke vom KUNDEN mitgebracht werden.

Anmeldung zu den Kursen / Veranstaltungen / Vertragsschluss

Für die Anmeldung zu einem Tanzkurs, Tanzgruppe oder einer Veranstaltung muss der KUNDE diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner der Tanzschule. Vertragsgegenstand zwischen Tanzschule und KUNDE ist die Erbringung von Dienstleistungen der Tanzschule gemäß den Kurs- und Veranstaltungsbeschreibungen.

Die Teilnahme an der 1. Stunde bei Linedance, TanzFit, und Kinder- und Jugendkursen (Solotanz wie HipHop, Commercial usw..) gelten als unverbindliche Probestunde. Der weitere Besuch des Tanzkurses verpflichtet zur Anmeldung und Zahlung des Honorars. Die Probestunde gilt nicht für die Schülertanzkurse!

Für Sonderveranstaltungen etc. behält sich die Tanzschule vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines befristeten/unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung des vorgesehenen Tanzlehrers. Die Tanzschule wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der KUNDE kostenfrei teilnehmen kann. Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Eine Rücknahme von gekauften Karten für Veranstaltungen ist nicht möglich, es sei denn die Tanzschule kann sie rechtzeitig weiter verkaufen.

Kündigung

Bei einem befristeten oder unbefristeten Tanzkurs kann bei Abbruch wegen Krankheit, Unfall oder Ähnliches, eine Gutschrift für einen späteren Tanzkurs, gegen Vorlage eines Attest, erstellt werden. Das entbindet nicht von der Zahlung des jeweiligen Honorars für die gebuchte Leistung.

Eine Kündigungserklärung bedarf der Textform (Brief, E-Mail oder über den Link "Vertragskündigungen" weiter unten. Mündliche Absprachen sind nicht rechtskräftig. Bei einer Teilnahme an einem unbefristeten Tanzkurs (z.B. Casinos oder Clubs mit Monatsbuchung) kann der zugrundeliegende Vertrag gemäß den folgenden Fristen gekündigt werden: 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit, dann monatlich mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

Kinder und Jugendclubs, wie Kindertanzen, HipHop, Videoclip, Schüler Clubs u. ä., haben als Start immer eine 3-monatige Laufzeit. Danach Verlängerung 1 Monat, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

Die Abbuchung erfolgt monatlich. Die Laufzeiten der unbefristeten Tanzkurse verlängern sich bei Nichtkündigung innerhalb der Kündigungsfrist automatisch um die gleiche gebuchte Zeit.

Eine Kündigung bei befristeten Laufzeiten (z.B. Starterkurse WTP I. und Spezialkurse) muss nicht extra erfolgen. Der Kurs endet mit der angegebenen letzten Tanzstunde.

Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen Kursgebühren, Kurshonorare, ggf. weitere Kosten, Rabatte, Ermäßigungen und Zugaben ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses. Die Kursgebühren verstehen sich pro Person inkl. MwSt.. Der KUNDE willigt ein die Kursgebühr gemäß der von der Tanzschule angebotenen Zahlungsart (Banklastschrift) einziehen zu lassen.

Die vollständige Kursgebühr wird mit Anmeldung fällig. Sollte der Kursbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist die TANZSCHULE berechtigt, den KUNDEN von der weiteren Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen. Bei der Anmeldung zu unbefristeten Tanzkursen erfolgt die Abrechnung monatlich. Die Gebühren für die unbefristeten Tanzkurse sind monatlich jeweils zum Ersten eines Monats fällig und werden im Banklastschriftverfahren durch die TANZSCHULE eingezogen. Sollte eine Banklastschrift durch die TANZSCHULE nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 8,- € in Rechnung gestellt.

Ferienzeiten

Während der Saarland/Rheinland-Pfalz Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Tanzkurse statt. Ansonsten gelten die Tanzschulbetriebsferien, die in der Tanzschule ausliegen bzw. auf der Homepage veröffentlicht werden. Die Betriebsferien haben keinen Einfluss auf den Vertragsbeginn bzw. das Vertragsende. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Die Tanzschule behält sich vor, bei geringer Anmeldezahl den Teilnehmern Alternativtermine anzubieten. Sollte der KUNDE keinen dieser Termine wahrnehmen können, wird er in diesen Fällen von der Anmeldung entbunden.

Haftung

Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die TANZSCHULE richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

Die Haftung der TANZSCHULE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der TANZSCHULE, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der TANZSCHULE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE.

Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

28. Juni 2022